Werden bestimmte Inspektionen für Schäkel empfohlen?

Es ist erforderlich, dass die Schäkel regelmäßig einer Überprüfung unterzogen werden. Die Überprüfung muss mindestens nach den Standards des jeweiligen Landes erfolgen, in welchem die Produkte eingesetzt werden. Dies ist notwendig, weil die im Einsatz befindlichen Produkte durch Verschleiß, falschen Gebrauch usw. deformiert werden können, wodurch sich die Materialstruktur verändert. Die Kontrolle sollte mindestens alle sechs Monate durch fachkundiges Personal durchgeführt werden. Die Zeitspanne verkürzt sich, wenn die Produkte kritischen Betriebsbedingungen ausgesetzt sind.

Schäkel sollten vor dem Einsatz überprüft werden. Es ist sicherzustellen, dass:

  • alle Markierungen lesbar sind;
  • Bügel und Bolzen von gleicher Größe, gleichem Typ und Qualitätsgrad sind;
  • die Gewinde des Bolzen und des Bügels nicht beschädigt sind;
  • ein Schäkel mit Mutter und Splintsicherung niemals ohne Splint benutzt wird;
  • Bügel und Bolzen nicht verbogen oder übermäßig abgenutzt sind;
  • Bügel und Bolzen keine Risse, Einkerbungen oder sonstige Materialfehler aufweisen;
  • der Schäkel nicht wärmebehandelt wird, da dies die Arbeitsbelastungsgrenze (WLL) negativ beeinträchtigt;
  • der Schäkel niemals nachträglich bearbeitet wurden. Manipulationen wie z.B. schweißen, erwärmen oder biegen der Produkte, wirken sich negativ auf die Arbeitsbelastungsgrenze (WLL) aus.

Stellen Sie den Gebrauch des Schäkels ein, wenn:

  • nicht alle Kennzeichnungen klar lesbar sind;
  • Bügel und Bolzen nicht klar von gleicher Größe, gleichem Typ und gleicher Machart sind;
  • die Gewinde des Bolzen und des Bügels beschädigt sind;
  • bei einem Schäkel mit Sicherungsbolzen der Splint fehlt;
  • Bügel und/oder Bolzen verzogen oder stark verschlissen sind. Der Verschleiß darf nur um maximal 10 % von der ursprünglichen Abmessung abweichen;
  • Bügel und Bolzen Kerben, Furchen, Risse oder Korrosion aufweisen;
  • der Schäkel einer Wärmebehandlung unterzogen wurde;
  • der Schäkel durch Schweißen, Erhitzen, Bearbeiten oder Biegen modifiziert, repariert oder umgeformt wurde;
  • davon ausgegangen wird, dass vor der nächsten periodischen Inspektion eine oder mehrere der oben genannten Inspektionskriterien nicht erfüllt werden.